Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Angel’s das hotel GmbH

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen durch Angel’s das hotel GmbH (Angel’s).
2. Die Unter- und Weitervermietung des Hotelzimmers sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Angel’s.
§ 540 Abs. 1 S. 2 BGB wird abbedungen.

II. Vertragsschluss und Vertragspartner
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch Angel’s zustande. Falls Angel’s dem Gast ein verbindliches Angebot anbietet, kommt der Vertrag durch die Annahme des Gastes zustande.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Angel‘s ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Angel‘s zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen von Angel‘s an Dritte. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.
3. Angel‘s kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von Angel‘s oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen von Angel’s erhöht.
4. Rechnungen von Angel‘s ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Angel‘s ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Angel‘s berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann Angel‘s im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 2,50 EUR pro Mahnschreiben geltend machen. Angel‘s bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Angel‘s ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
6. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Angel‘s berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Angel‘s aufrechnen.

IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Angel‘s
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit Angel’s geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Angel’s der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Sofern zwischen Angel‘s und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Option), kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Angel‘s auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber Angel‘s in Textform ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Angel‘s einer Vertragsaufhebung nicht zu, so kann der Gast bis 18:00 Uhr des Anreisetages kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt behält Angel‘s den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Angel‘s hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann Angel’s den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises der Übernachtung zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Sofern Angel‘s die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von Angel’s zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von Angel‘s ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Angel‘s durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).

V. Rücktritt von Angel’s
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht (Option) des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Angel‘s in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage von Angel‘s innerhalb von 2 Wochen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Lässt der Gast diese Frist verstreichen, ist Angel’s zum Rücktritt berechtigt.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß III. Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von Angel‘s gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Angel‘s ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist Angel‘s berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor wenn:
– höhere Gewalt oder andere von Angel‘s nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
– Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks) gebucht werden;
– Angel‘s begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Angel‘s in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Angel‘s zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt von Angel`s entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.

VI. Zimmerbestellung, Zimmerübergabe und -rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn dies wurde ausdrücklich vereinbart.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Angel‘s im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass Angel‘s kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleibt Angel’s der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

VII. Haftung
1. Bei verursachten Schäden haftet Angel‘s bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Angel’s und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Gast vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Angel‘s auftreten, wird Angel‘s bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden Angel’s unverzüglich mitzuteilen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet Angel’s gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR.

Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit Angel‘s. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung von Angel‘s gilt die vorstehende Regelung des VII. Ziffer 1.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur entsprechend VII. Ziffer 1.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend.

VIII. Verjährung
Alle Ansprüche des Gastes gegenüber Angel‘s verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen Angel‘s verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Angel’s oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Gast vertrauen darf.

IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sankt Wendel.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Sankt Wendel. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Sankt Wendel.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

AGB´s Tagungen

Abweichend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes:

1. Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit bis zu 8 Wochen vor der Anreise kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die schriftliche Rücktrittserklärung dem Vertragspartner zugehen.

Tritt der Veranstalter erst zwischen der 8. und 4. Woche vor Anreise vom Vertrag zurück, ist Angel’s berechtigt 50 % der vereinbarten Raummiete in Rechnung zu stellen, bei einem Rücktritt zwischen der 4. und 1. Woche vor Anreise 75 %, sowie nach einem späteren Rücktritt 100 % der vereinbarten Raummiete. Angel’s hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung, sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

Wurde eine Tagungspauschale vereinbart und tritt der Veranstalter zwischen der 8. und 4. Woche vor Anreise vom Vertrag zurück, so ist Angel’s berechtigt 60 % der vereinbarten Pauschale, bei einem späteren Rücktritt 80 % der vereinbarten Pauschale zu berechnen.

Die Berechnung der Pauschale erfolgt nach Formel: Pauschale pro Teilnehmer x Teilnehmerzahl. War eine Pauschale noch nicht vereinbart, wird die preiswerteste Pauschale des jeweiligen Tagungsangebots zu Grunde gelegt.
Als Berechnungsgrundlage wird die Teilnehmerzahl der Tagungsbestätigung zu Grunde gelegt.

Angel’s hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

2. Wurden für die Tagung Zimmer gebucht, so ist der Veranstalter berechtigt bis zu 8 Wochen vor der Anreise die Zimmer kostenfrei zu stornieren.
Tritt der Veranstalter zwischen der 8. und 4. Woche vor Anreise vom Vertrag zurück, so ist Angel’s berechtigt 60 % der vertraglich vereinbarten Zimmerpreise, bei einem späteren Rücktritt 80 % der vereinbarten Zimmerpreise zu berechnen. Angel’s hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

3. Die endgültige Teilnehmerzahl ist Angel’s eine Woche vor Tagungsbeginn verbindlich mitzuteilen.

Für die Rechnung der Tagung wird diese Teilnehmeranzahl zu Grunde gelegt. Sollte die Teilnehmerzahl bei der Tagung nach oben abweichen wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Ist dem Veranstalter eine Sonderkondition bei der Tagungspauschale oder den Zimmerpreisen gewährt worden, so ist Angel’s berechtigt, diese Sonderkonditionen einseitig zu ändern, wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl gegenüber der in der Tagungsbestätigung zu Grunde gelegten um 10 % nach unten abweicht.

5. Der Veranstalter verpflichtet sich neben den Teilnehmern der Tagung als Gesamtschuldner zum Ausgleich von Forderungen von Angel’s aus erbrachten Nebenleistungen wie Garage, Telefongebühr, Verzehr etc., die von den Teilnehmern der Tagung in Anspruch genommen werden. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Veranstalter die Teilnehmer als „Selbstzahler“ benannt hat.

6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Angel’s. In diesem Fall wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

7. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Angel’s das hotel GmbH“.

AGB´s Veranstaltungen

Abweichend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes:

1. Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit bis 5 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die schriftliche Rücktrittserklärung dem Vertragspartner zugehen.
Tritt der Veranstalter erst zwischen dem 5. Monat und 3. Monat vom Vertrag zurück ist Angel’s berechtigt zuzüglich zu dem vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen Umsatz in Rechnung zu stellen, bei einem späteren Rücktritt 75 % des entgangenen Umsatzes. Angel’s hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis und erwarteter Getränkeumsatz pro Teilnehmer X Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Menü des jeweiligen Veranstaltungsangebots zu Grunde gelegt. War für die Veranstaltung noch keine feste Teilnehmerzahl vereinbart, so wird die Teilnehmerzahl der Veranstaltungsbestätigung herangezogen.

Wurde eine Pauschale je Teilnehmer vereinbart, so gilt vorgenanntes entsprechend.

2. Die Teilnehmerzahl ist Angel’s 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitzuteilen. Diese Teilnehmerzahl stellt sowohl die Berechnungsgrundlage für eine vertraglich geschuldete Vorauszahlung als auch für die Endabrechnung dar. Sollte die Teilnehmerzahl bei der Veranstaltung nach oben abweichen, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

3. Wurden für die Veranstaltung durch den Veranstalter Zimmer gebucht, so ist der Veranstalter berechtigt, hinsichtlich der gebuchten Zimmer bis zu 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Veranstalter zwischen der 12. und 4. Woche vor Anreise vom Vertrag zurück, so ist Angel’s berechtigt 60 % der vertraglich vereinbarten Zimmerpreise, bei einem späteren Rücktritt 80 % der vereinbarten Zimmerpreise zu berechnen.
Angel’s hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Der Veranstalter ist für die Anmeldung der musikalischen Darbietung bei der GEMA verantwortlich. Einen eventuellen Schadensersatzanspruch seitens der GEMA hat der Veranstalter zu tragen. Er hat Angel’s von Schadensersatzansprüchen der GEMA freizustellen.

5. Der Veranstalter verpflichtet sich neben den Teilnehmern der Veranstaltung als Gesamtschuldner zum Ausgleich von Forderungen von Angel’s erbrachten Nebenleistungen wie Garage, Telefongebühr, Verzehr etc., die von den Teilnehmern der Veranstaltung in Anspruch genommen werden. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Veranstalter die Teilnehmer als „Selbstzahler“ benannt hat.

6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Angel’s. In diesem Fall wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

7. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Angel’s das hotel GmbH“.

Kundenstimmen

Ehrliche Meinungen über das Angel´s am Fruchtmarkt

Super ruhig gelegen im Zentrum von St. Wendel. Parkmöglichkeit in der Tiefgarage, Gastro, Lounge alles top. Im Sommer kann man auch sehr schön im Außenbereich sitzen. Personal ist sehr zuvorkommend, man fühlt sich von der ersten Minute an wohl.
5/5 bei google.com
Das Hotel bietet die perfekte Kombination zwischen Lage und Gemütlichkeit. Direkt am Marktplatz und mit schönem Blick auf die Kirche - trotzdem ruhig. Toller Ausgangspunkt für Wanderungen/ Unternehmungen in der Umgebung.
5/5 bei tripadvisor.com
Es war super, das Personal sehr freundlich, der Umgang mit den Gästen sehr professionell. Die Ausstattung toll, wir hatten ein Wasserbett, haben geschlafen wie in Mutters Schoß. Wir fahren gerne wieder hin.
9/10 bei booking.com
Guter Service, nett und aufmerksam. Die Bedienung war nett und höflich, ohne aufdringlich zu sein. Eine wirklich große und leckere Auswahl an Gerichten und Desserts. Das Essen schmeckt sehr gut. Die Atmosphäre war sehr schön und ansprechend. Das Preis-Leistungsverhältnis ist sehr gut.
5/5 bei google.com

Auszeichnungen

& Mitgliedschaften

4 für 3 Arrangement
Eine Nacht geschenkt
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